Übernahme des Beitrages für Kinder bis 18 Jahre

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist es möglich, Kinder bis 18 Jahre vom Beitrag zu befreien.

Der Beitrag wird dann vom Ministerium übernommen. Anträge hierfür gibts es bei den jeweiligen Übungsleitern. Berechtigt sind alle, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Die vorausgefüllten Anträge müssen nur noch mit den persönlichen Daten ergänzt werden. Natürlich kann man sich auch direkt an das zuständige Landratsamt wenden oder den Antrag unter www.familienministerium.de/Kinderzuschlag downloaden. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung / Tel: (09102) 99 36 72

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